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Was bedeutet das Lieferkettengesetz für den Mittelstand?

Das Lieferkettengesetz wird auch als Sorgfaltspflichtgesetz bezeichnet und wurde am 25. Juni 2021 vom Bundesrat verabschiedet. Es tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern. Ein Jahr später sind bereits Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten betroffen. Entlang der Lieferketten sollen Unternehmen für die Einhaltung von Umweltstandards und Menschenrechten sorgen.

Paula Paulsen
2022-12-14
WCG GmbH & Co.KG

Was beinhaltet das Lieferkettengesetz?

Das Lieferkettengesetz appelliert an die unternehmerische Sorgfalt und fordert die Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte in den globalen Lieferketten. Grundlegende Menschenrechte wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit sollen eingehalten werden. Das Gesetz verlangt die Überwachung der gesamten Lieferkette - vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt - hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte und der Umweltstandards. Für Unternehmen ist das Gesetz mit konkreten Pflichten verbunden:

  • betriebliches Risikomanagementsystem und Risikoanalyse
  • Ausarbeitung einer unternehmerischen Menschenrechtsstrategie
  • Einleitung konkreter Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen
  • Präventionsmaßnahmen im eigenen Unternehmen und gegenüber Zulieferern
  • Beschwerdeverfahren bei Rechtsverstößen
  • Dokumentations- und Berichtspflicht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Unternehmen müssen die Einhaltung des Gesetzes in ihren Lieferketten nicht nur selbst überprüfen, es wird auch extern durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geprüft. 


Gesetzentwurf für die gesamte EU

Das Lieferkettengesetz tritt in Deutschland für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitskräften und ab 1. Januar 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern in Kraft. Auch wenn nur größere Unternehmen direkt betroffen sind, treffen die gesetzlichen Regelungen auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Mit dem EU-Lieferkettengesetz, für das die Kommission am 23. Februar 2022 einen Richtlinienentwurf vorlegte, sollen Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 150 Millionen Euro in die Pflicht genommen werden, ihre Wertschöpfungsketten hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte und Umweltrichtlinien zu überprüfen. In verschiedenen Branchen wie 

  • Textil- und Lederindustrie
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Rohstoffgewinnung
  • Nahrungsmittelproduktion
  • Verarbeitung metallischer und nichtmetallischer Erzeugnisse
  • Großhandel mit mineralischen Rohstoffen

sollen bereits Unternehmen mit mindestens 250 Arbeitnehmern und einem Jahresnettoumsatz ab 40 Millionen Euro vom EU-Lieferkettengesetz betroffen sein, wenn sie mindestens 50 Prozent des Nettoumsatzes in einer dieser Branchen erzielen.


Auswirkungen des Lieferkettengesetzes auf den Mittelstand

Mit dem deutschen Lieferkettengesetz wächst der Druck auf den Mittelstand, auch wenn zunächst nur größere Unternehmen direkt davon betroffen sind. Mittelständler befürchten eine Verschlechterung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, einen erhöhten bürokratischen Aufwand und steigende Kosten.

KMU sind Teil der Lieferkette größerer Unternehmen. Dadurch werden sie im Kontext des Lieferkettengesetzes neu bewertet und könnten Kunden verlieren, wenn sie aus der Lieferkette ausgeschlossen werden. Gleichzeitig fordern die größeren Unternehmen auch von ihren Zulieferern die Überwachung der Lieferketten, was für die mittelständischen Unternehmen mit erhöhtem Aufwand verbunden ist.

Auf der anderen Seite wird das Lieferkettengesetz von vielen Mittelständlern jedoch aufgrund des wachsenden Nachhaltigkeitsbedürfnisses in Wirtschaft und Bevölkerung auch als Chance zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit gesehen.

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