✔ Barrierefreie Gestaltung Ihrer Websites, Online-Shops und digitalen Dienste ab 28. Juni 2025 verpflichtend
✔ Anforderungen: Alt-Texte, Farbkontraste, semantische HTML, responsive Design u.v.m.
✔ Erschließen Sie neue Kundengruppen und verbessern Sie Ihre Reputation
✔ Vermeiden Sie teure Strafen durch frühzeitige Umsetzung (WCAG 2.1 AA)
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Erfüllung gesetzlicher Vorgaben: Sicherstellung der BFSG-Konformität
Maßgeschneiderte Lösungen: Individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmte Maßnahmen
Effiziente Umsetzung: Schnelle, reibungslose Integration in bestehende Systeme
Zukunftssicherheit: Flexible Lösungen, die auch künftige Anforderungen erfüllen
Erfahrene Partner: Über 30 Jahre Expertise in digitaler Transformation
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern eine Chance, Ihre digitalen Angebote zukunftsfähig, effizient und inklusiv zu gestalten, um neue Zielgruppen zu erreichen.
- Vesna Sekulic, Consultant for Digital Success
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind Unternehmen der EU dazu angewiesen, ihre Websites, Online-Shops und digitalen Dienste an die Barrierefreiheit anzupassen. Das Ziel: Digitale Teilhabe für alle Menschen, unabhängig von Einschränkungen.
Unternehmen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, riskieren Bußgelder und mögliche Reputationsverluste. Gleichzeitig bietet Barrierefreiheit eine enorme Chance, Ihre digitale Präsenz zu stärken, die Nutzererfahrung zu verbessern, eine breitere Zielgruppe anzusprechen und Ihre Marke als Vorreiter in Sachen Inklusion zu positionieren.
Als Ihr verlässlicher Partner begleiten wir Sie bei jedem Schritt, von der ersten Analyse bis zur erfolgreichen Implementierung barrierefreier Lösungen. Dabei legen wir besonderen Wert auf Effizienz und individuelle Anpassung, damit die Umsetzung reibungslos in Ihren Unternehmensalltag integriert werden kann. Unser Ziel ist es, Ihre digitalen Angebote nicht nur barrierefrei zu gestalten, sondern auch deren Performance und Nutzerfreundlichkeit messbar zu steigern.
Darüber hinaus legen wir Wert darauf, Ihre internen Teams durch unser Know-how zu befähigen, Barrierefreiheit langfristig eigenständig zu gewährleisten. Gemeinsam schaffen wir digitale Lösungen, die nachhaltig wirken und Ihr Unternehmen optimal für die Herausforderungen von morgen vorbereiten.
Unsere Zusammenarbeit mit der WCG hat zur Gründung der PTS Group geführt und durch die gemeinsam erarbeitete Vision zum Aufbau einer starken Marke wird PTS immer greifbarer. (...) Wir freuen uns schon auf die nächste Phase mit Knut Paulsen und der WCG auf unserer Reise in die digitale Zukunft - aber eine mit echten Menschen mit Spaß an der Transformation!
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das auf der EU-Richtlinie 2019/882 basiert, tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, um die digitale Teilhabe für alle Menschen sicherzustellen. Betroffen sind alle Unternehmen, die Websites, Online-Shops, mobile Apps oder digitale Kommunikationskanäle wie Formulare oder PDFs anbieten. Ziel ist es, Hürden im digitalen Raum abzubauen und somit den Zugang für Menschen mit Einschränkungen zu erleichtern.
Das BFSG verpflichtet Unternehmen dazu, die Standards der WCAG 2.1 AA (Web Content Accessibility Guidelines) zu erfüllen. Diese Standards beinhalten vier zentrale Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, wie Alt-Texte, Kontrastanpassungen und Untertitel für Videos; Bedienbarkeit, die eine Nutzung per Tastatur oder alternative Navigationsmöglichkeiten sicherstellt; Verständlichkeit, die durch klare Sprache und eine logische Nutzerführung gewährleistet wird; sowie Robustheit, die eine Kompatibilität mit Screenreadern und assistiven Technologien fordert. Ziel ist es, digitale Angebote für möglichst viele Nutzer zugänglich und bedienbar zu machen.
Unternehmen, die die Anforderungen des BFSG nicht erfüllen, riskieren Bußgelder, die mit Inkrafttreten des Gesetzes verhängt werden können. Darüber hinaus droht ein Reputationsverlust, da digitale Barrieren von Nutzern zunehmend kritisch wahrgenommen werden. Auch der Verlust von Marktanteilen und Wettbewerbsfähigkeit gegenüber konformen Unternehmen ist eine mögliche Konsequenz. Barrierefreiheit ist somit nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Schlüsselfaktor für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens.
Barrierefreiheit ist mehr als nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Unternehmen, die ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten, profitieren von zahlreichen Vorteilen. Sie sichern sich Rechtssicherheit und vermeiden Bußgelder. Gleichzeitig ermöglichen sie den Zugang zu neuen Zielgruppen, indem sie digitale Angebote für Menschen mit und ohne Einschränkungen nutzbar machen. Eine verbesserte Nutzererfahrung sorgt für höhere Zufriedenheit und stärkere Kundenbindung. Darüber hinaus stärkt Barrierefreiheit die Marke eines Unternehmens, das als innovativ und verantwortungsvoll wahrgenommen wird. Sie schafft außerdem eine nachhaltige Grundlage, um den Anforderungen des digitalen Marktes auch in Zukunft gerecht zu werden.
Wir, die WCG, sind ein mittelständisches Beratungsunternehmen für Business Excellence, Strategie- und Markenentwicklung. Als Familienunternehmen, mit einer 30-jährigen Unternehmensgeschichte, begleiten wir unsere Kunden aus dem industriellen Mittelstand langfristig durch alle Unternehmensprozesse, stehen Ihnen als Sparringspartner zur Seite und schreiten gemeinsam mit Ihnen in eine erfolgreiche Zukunft.