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Ihre Pflicht ab 2025: Das Gesetz für Barrierefreiheit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und bringt entscheidende Veränderungen für die Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen in Deutschland. Ziel ist es, Barrieren abzubauen und Menschen mit Einschränkungen einen gleichberechtigten Zugang zu wichtigen Angeboten des täglichen Lebens zu ermöglichen. Doch was genau regelt das Gesetz, und wie bereiten sich Unternehmen darauf vor?

Loren Mielke

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) im Überblick

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die Anforderungen der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen um. Es definiert Standards für die Barrierefreiheit in Bereichen, die für Menschen mit Einschränkungen oft Hürden darstellen. Betroffen sind vor allem Produkte und Dienstleistungen, die von zentraler Bedeutung für die gesellschaftliche Teilhabe sind, darunter:

  • Digitale Geräte wie Computer, Smartphones, Tablets oder E-Book-Reader.
  • Automaten wie Bankautomaten, Fahrkartenautomaten und Check-in-Terminals.
  • Dienstleistungen wie E-Commerce-Plattformen, Online-Banking, elektronische Kommunikation und digitale Medien.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Produkte und Dienstleistungen bis 2025 barrierefrei gestalten müssen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Die betroffenen Bereiche sind hierbei Websites, Online-Shops, Produkte mit digitaler Bedienung und digitale Dienstleistungen.

 

Fristen und Übergangsregelungen

Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Produkte und Dienstleistungen, die ab diesem Datum neu auf den Markt kommen, müssen den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Für bestehende Angebote gelten teilweise Übergangsregelungen, um den Anpassungsprozess zu erleichtern.

 

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Unternehmen sind gefordert, sich frühzeitig mit den Anforderungen des BFSG auseinanderzusetzen, um rechtzeitig Maßnahmen zur Barrierefreiheit umzusetzen. Dazu gehören unter anderem:

  1. Bestandsaufnahme: Identifikation bestehender Barrieren in Produkten und Dienstleistungen.
  2. Planung: Entwicklung eines konkreten Maßnahmenplans zur Anpassung an die neuen Anforderungen.
  3. Umsetzung: Technische Anpassungen und Tests, um sicherzustellen, dass die Barrierefreiheitsstandards erfüllt werden.
  4.  

Unterstützung durch die WCG: Ihr Weg zur Barrierefreiheit

Sie wissen nicht, wie sie am besten starten sollen? Die WCG unterstützt Unternehmen dabei, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zielgerichtet umzusetzen. Mit einem klar strukturierten Ansatz helfen wir Ihnen, Barrieren zu identifizieren und passgenaue Maßnahmen abzuleiten:

  • Website-Check: Wir prüfen Ihre Website und digitale Angebote auf Barrierefreiheit und zeigen konkrete Optimierungspotenziale auf.
  • Analyse: Unsere Experten identifizieren Schwachstellen in Ihren Produkten und Dienstleistungen, die den Anforderungen des BFSG noch nicht entsprechen.
  • Empfehlung: Basierend auf der Analyse erarbeiten wir konkrete Maßnahmen und Strategien, damit Ihre Angebote den gesetzlichen Standards entsprechen und barrierefrei werden.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein großer Schritt in Richtung Inklusion und Gleichberechtigung. Es fordert Unternehmen auf, Verantwortung zu übernehmen und den Zugang zu ihren Angeboten für alle Menschen zu ermöglichen. Gleichzeitig bietet es Chancen, Innovationen voranzutreiben und neue Marktpotenziale zu erschließen. Werden die Vorgaben bis 2025 konsequent umgesetzt, profitieren alle – von einer gerechteren Gesellschaft bis hin zu einer stärkeren Kundenbindung durch barrierefreie Lösungen. Der Countdown läuft, also handeln sie jetzt!

2024-12-05
WCG GmbH & Co.KG

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