Glossar

Eigenkapital

Eigenkapital ≠ Fremdkapital

Das Eigenkapital ist der Komplementärbegriff zum Fremdkapital, welches die Schulden umfasst. Eigenkapital stellt demnach in der Definition der Wirtschaftswissenschaften jenes Kapital dar, welches von Wirtschaftssubjekten zeitlich unbefristet genutzt werden kann und somit keiner Rückzahlungsverpflichtung unterliegt. Es ist demnach die bilanziell positive Differenz aus Vermögen und Schulden, so dass das Eigenkapital dem Reinvermögen entspricht. Weiterhin zählen zum Eigenkapital jene Mittel, die von den Eigentümern einer Unternehmung zu deren Finanzierung aufgebracht wurden. In der Bilanz ist das Eigenkapital eine Position der Passivseite (Passiva).

Arten von Eigenkapital

Der Jahresüberschuss ergibt sich aus der positiven Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen des jeweiligen Geschäftsjahres. Er ermittelt den Gewinn- bzw. Verlustvortrag, ohne Rücksicht auf die Entnahmen und Einstellungen aus / in offener Rücklagen.
Der Jahresfehlbetrag ist der Komplementärbegriff des Jahresüberschusses und bezeichnet die negative Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen des jeweiligen Geschäftsjahres.
Gezeichnetes Kapital (Nominalkapital) ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist. Bei der AG ist das Grundkapital und bei der GmbH das Stammkapital als gezeichnetes Kapital auszuweisen.
Die Kapitalrücklage ist eine von Kapitalgesellschaften zu bildende Rücklage. Auszuweisen als Kapitalrücklage sind Beträge:

  • die bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus erzielt werden.
  • die bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt werden.
  • von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile leisten.
  • von anderen Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten.

Deutsche Aktiengesellschaften müssen 10% des Grundkapitals als Rücklage zur Verlustdeckung einstellen. Solange diese 10% nicht erreicht sind müssen jährlich 5% des Jahresüberschusses in die gesetzlichen Rücklagen eingestellt werden.
Die Gewinnrücklage wird durch die Entnahme des Gewinns oder eines Teils aus dem laufenden Geschäft gebildet. Gewinnrücklagen dienen dazu, dass durch ihre Auflösung im Verlustfall eine Reduzierung des Nominalkapitals vermieden werden kann, die wiederum Kapitalmaßnahmen erforderlich machen könnte. Zu unterscheiden sind gesetzliche und freiwillige Rücklagen.
Als Gewinnvortrag bezeichnet wird der durch Gewinnverwendungsbeschluss verbleibende Gewinnrest zur Regulierung der Gewinnverwendung in späteren Jahren. Der Gewinnvortrag wird auf das jeweils folgende Geschäftsjahr vorgetragen und der Ausschüttungsbasis (Bilanzgewinn) hinzugerechnet.
Der Verlustvortrag beschreibt das Vortragen eines negativen Gewerbeertrages in den nächstfolgenden Erhebungszeitraum, wodurch er im aktuellen Jahr mit einem positiven Gewerbeertrag verrechnet werden kann. Dies ist nur möglich wenn der positive und negative Gewerbeertrag vom gleichen Unternehmen und vom gleichen Unternehmer erwirtschaftet wurde.

Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote spiegelt den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital wider. Je höher die Quote, desto höher ist die finanzielle Stabilität des Unternehmens und die Unabhängigkeit gegenüber den Fremdkapitalgebern. Aus diesem Grund wird die Bonität durch Banken höher bewertet, je höher die Eigenkapitalquote ist. Die Quote berechnet sich wie folgt:
Eigenkapitalquote =  Eigenkapital / Gesamtkapital × 100 %

Eigenkapitalrentabilität

Die Eigenkapitalrentabilität bezeichnet das Verhältnis des Gewinns eines Unternehmens zu dessen Eigenkapital. Analog zur Verzinsung einer Kapitalanlage kann die Eigenkapitalrendite als Zinsertrag des Eigenkapitals aufgefasst werden. Auch bei dieser Kennzahl lässt sich festhalten – je höher der Wert desto positiver für das Unternehmen. Je höher die Eigenkapitalrendite, desto wirtschaftlicher arbeitet ein Unternehmen. Folglich ist die Eigenkapitalrendite eine gute Kennzahl um die Wirtschaftlichkeit von Unternehmen zu beurteilen.
Eigenkapitalrentabilität = Jahresüberschuss / Eigenkapital

Eigenkapital aufstocken

Um das Eigenkapital aufzustocken muss eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden. Die Kapitalerhöhung zählt zu den Prozessen der Finanzierungsmaßnahmen. Bei der Durchführung der Kapitalerhöhung gibt es jedoch große Unterschiede da es auf die Rechtsform der Unternehmung ankommt, die ihr Eigenkapital erhöhen möchte. Bei den Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) ist es möglich auf zwei verschiedene Weisen eine Eigenkapitalaufstockung durchzuführen. Entweder über eine Selbstfinanzierung, indem ein Teil des Gewinns zurückgehalten wird oder durch die Aufnahme neuer Gesellschafter welche neue Kapitaleinlagen leisten und somit ebenfalls das Eigenkapital erhöhen.
Bei Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH) gibt es ebenfalls unterschiedliche Arten. Zum einen die effektive und zum anderen die nominelle Kapitalerhöhung. Die effektive Variante beschreibt eine externe Erhöhung des Grundkapitals einer Kapitalgesellschaft, wohingegen die nominelle Variante eine interne Kapitalerhöhung bedeutet. Beide Varianten müssen durch eine Hauptversammlung beschlossen und in das Handelsregister eingetragen werden.

Eine effektive Kapitalerhöhung kann durch die Ausgabe junger Aktien, auch als ordentliche Kapitalerhöhung bekannt, durchgeführt werden. Weiterhin kann diese durch die sogenannte bedingte Kapitalerhöhung stattfinden, welche durch ein Umtauschrecht erfolgt. Hierbei tauschen Aktionäre alte in neue Aktien und erhöhen somit das Grundkapital. Als dritter Ansatz existiert die genehmigte Erhöhung. Hierbei wird der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital innerhalb von fünf Jahren zu erhöhen, ohne dabei jedes Mal die Erlaubnis von der Hauptversammlung zu benötigen.
Im Rahmen der nominellen Kapitalerhöhung wird innerhalb des Unternehmens eine Umlagerung des Kapitals organisiert, wobei Teile der Kapitalrücklagen in das Grundkapital überführt werden und gleiches somit erhöht wird.

Vorteile auf einen Blick

  • Hohe Eigenkapitalquote gilt als positives Signal (wenig Schulden und vorwiegend aus eigenen Mitteln finanziert)
  • Kreditwürdigkeit und Bonität erhöht sich mit steigendem Eigenkapital
  • Unabhängigkeit gegenüber fremden Kapitalgebern
  • Stemmen von Investitionen aus eigener Kraft

Nachteile auf einen Blick

  •     Eigenkapitalfinanzierung kann die Aufnahme neue Gesellschafter bedingen, wodurch bestehende Gesellschafter Einfluss und Mitbestimmungsrechte verlieren
  •     Eigenkapital als teuer. Fremdkapital-Zinsen lassen sich absetzen, wohingegen Eigenkapital versteuert werden muss

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