Webseiten gestalten:

nach DSGVO

Grundvoraussetzung für alles, was Sie in diesem Zusammenhang tun, ist das Einverständnis der Personen, deren Daten Sie erhalten. Das bedeutet, Sie sind dazu verpflichtet, dass Sie Ihre Website so gestalten, dass die Erlaubnis der Betroffenen korrekt erfragt werden kann.

Auch hier ein Beispiel: Sie bieten auf Ihrer Internetpräsenz einen Newsletter an, mit dem Sie Kunden regelmäßig über Ihre Produkte und Dienstleistungen, über Ihr Unternehmen oder spezielle Aktionen informieren möchten. Theoretisch könnte jeder Besucher Ihrer Website im Namen eines anderen den Newsletter bestellen, wenn er die Daten kennt, die dafür notwendig sind. Daher ist eine Authentifizierung der Anmeldung wichtig. Das bedeutet, dass Sie einen Link für die Bestätigung der Anmeldung an die angegeben E-Mail-Adresse senden, um sicherzustellen, dass das Newsletter-Abonnement mit der Erhebung der Daten auch wirklich gewünscht ist.

  • Head of Digital Operations Success / PartnerSascha Wehbrink Head of Digital Operations Success / Partner +49 271 3135-502 E-Mail schreibens.wehbrink@wcg.de?cc=anfragen@welke-consulting.deWCG
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Sicherheit

DSGVO-Konformität ist jetzt wichtig

Die DSGVO dient dem Schutz der persönlichen Daten aller Kunden oder Interessenten, die mit Ihrem Unternehmen in Kontakt treten. Im Zeitalter der Multimedia geschieht dies häufig über die Webseite. Daher ist es wichtig, dass Sie die Website so gestalten, dass sie im Einklang mit den Richtlinien der EU steht. Das gilt für eine neue Website ebenso wie für den Relaunch der bestehenden Internetpräsenz.


Die Gestaltung des Internetauftritts nach DSGVO sollten Sie unbedingt in die Hände eines Profis geben. Dies aus zwei Gründen. Zum einen ist in kleinen und mittelständischen Unternehmen oft die Kompetenz für die rechtssichere Umsetzung der DSGVO nicht gegeben. Denn hierzu braucht es juristisches und technisches Know-how. Zum anderen sind die Sanktionen, die bei Nichtbeachtung der Vorschriften drohen, mitunter sehr drastisch und sollten daher unbedingt vermieden werden.
 

Ein Beispiel soll Ihnen verdeutlichen, wie schnell Fehler in Sachen DSGVO gemacht werden können: Wenn Sie auf Ihrer Website ein Kontaktformular platzieren, das dem Kunden die Kommunikation mit Ihrem Unternehmen ermöglichen soll, dürfen Sie nur die Daten erheben, die dafür nötig sind. In der Regel sind das der Name und die E-Mail-Adresse. Das Gesetz der europäischen Datenschützer sagt aus, dass Sie Telefonnummer und Adresse zur Kontaktaufnahme nicht benötigen und daher auch nicht erheben dürfen. Schon hätten Sie ohne diese Kenntnis den ersten Fehler in Sachen DSGVO gemacht!
 

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datensicherheit

Verfahrensverzeichnis und Folgenabschätzung nötig?

Wenn Sie eine Website gestalten und mit dieser Daten erheben, brauchen Sie auch ein Verfahrensverzeichnis.

Hier zeichnen Sie alle Verarbeitungsschritte rund um die Daten auf, um es auf Anfrage zur Verfügung stellen zu können. Auch die Datenschutz-Folgenabschätzung gehört zu den Pflichten, wenn Sie die DSGVO zu beachten haben.

Dies betrifft nämlich nicht jedes Unternehmen. Doch die Regelung, für wen die DSGVO gilt und für wen nicht, hat deutlichen Interpretationsspielraum. Besser ist es daher, wenn Sie dies explizit durch einen Experten abklären.

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Kontaktformular

Kommunikation mit Kunden rechtssicher umsetzen

Bei der Komunikation können ganz schnell Fehler passieren


Ein Beispiel soll Ihnen verdeutlichen, wie schnell Fehler in Sachen DSGVO gemacht werden können: Wenn Sie auf Ihrer Website ein Kontaktformular platzieren, das dem Kunden die Kommunikation mit Ihrem Unternehmen ermöglichen soll, dürfen Sie nur die Daten erheben, die dafür nötig sind. In der Regel sind das der Name und die E-Mail-Adresse. Das Gesetz der europäischen Datenschützer sagt aus, dass Sie Telefonnummer und Adresse zur Kontaktaufnahme nicht benötigen und daher auch nicht erheben dürfen. Schon hätten Sie ohne diese Kenntnis den ersten Fehler in Sachen DSGVO gemacht!

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Thema Cookies

 

Sicher sind Ihnen die unzähligen Cookie-Hinweise auf diversen Websites schon aufgefallen. Sie stehen mit der DSGVO eng in Verbindung. Tracking-Cookies werden eingesetzt, um Informationen über User zu erhalten und ihn so bedarfsgerechter informieren zu können. Auch hierfür braucht es das Einverständnis der Betroffenen, wenn Sie die Website so gestalten wollen. Denn wenn Personen durch die Cookies identifizierbar sind, handelt es sich um personenbezogenen Daten, die von der DSGVO geschützt werden.

DIe WCG als professionellen Partner erleben

Sie haben an den Beispielen gesehen, dass konformer Datenschutz für ein mittelständisches oder kleines Unternehmen keine leichte Angelegenheit ist. Die Sanktionen, die bei Verstößen drohen können, sind alles andere als unerheblich. Zudem ist es immer möglich, dass Konkurrenzunternehmen Ihre Webseite auf Datenschutzfehler unter die Lupe nehmen und Abmahnanwälte beauftragen.

Mit unserer Kompetenz können wir Ihre Website so gestalten, dass sie absolut rechtssicher ist. Nutzen Sie die Expertise und Erfahrung der WCG für Ihren Internetauftritt. Gerne laden wir Sie zu einer unverbindliche Erstberatung ein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie nachhaltig profitieren, wenn wir Ihre Website gestalten und den Datenschutz nach DSGVO rechtssicher einbinden.

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