Webseiten gestalten:
nach DSGVO
Grundvoraussetzung für alles, was Sie in diesem Zusammenhang tun, ist das Einverständnis der Personen, deren Daten Sie erhalten. Das bedeutet, Sie sind dazu verpflichtet, dass Sie Ihre Website so gestalten, dass die Erlaubnis der Betroffenen korrekt erfragt werden kann.
Auch hier ein Beispiel: Sie bieten auf Ihrer Internetpräsenz einen Newsletter an, mit dem Sie Kunden regelmäßig über Ihre Produkte und Dienstleistungen, über Ihr Unternehmen oder spezielle Aktionen informieren möchten. Theoretisch könnte jeder Besucher Ihrer Website im Namen eines anderen den Newsletter bestellen, wenn er die Daten kennt, die dafür notwendig sind. Daher ist eine Authentifizierung der Anmeldung wichtig. Das bedeutet, dass Sie einen Link für die Bestätigung der Anmeldung an die angegeben E-Mail-Adresse senden, um sicherzustellen, dass das Newsletter-Abonnement mit der Erhebung der Daten auch wirklich gewünscht ist.